POLITICI MAH
Regulierung oeffentlicher Unternehmen
1 Interventi
Anhaltende Defizite vieler oeffentlicher Unternehmen und deren Preisgebaren und Leistungserstellung halten seit Jahren die Diskussion über den erstrebenswerten Umfang von Staatstaetigkeit in Gang.
Zu Beginn des Industriezeitalters war die Wirtschaftsstruktur vor allem vom Prinzip des „laissez faire“ bestimmt. Erst im Laufe der oekonomischen Entwicklung, als die Auswirkungen von Monopolen und Kartellen sichtbar wurden, fingen Gerichte und Parlamente an, monopolistische Marktmacht zu kontrollieren. Die Regierungen verabschiedeten gesetzliche Auflagen und Vorschriften zur Marktkontrolle, reagierten jedoch nicht schnell genug auf die sich ändernden Umstaende.
In den USA wurden diese Aufgaben 1830 an Kommissionen delegiert, die kraft Gesetz Monopolbeobachtung und -kontrolle ausueben sollten. Durch die Schaffung der „Interstate Commerce Commission“ (ICC) wurde ab 1887 ein regulierendes Instrumentarium begruendet, das spezifische Probleme der Marktmacht, wie Diskriminierung und Preisabsprache, verhindern sollte. Diese Kommission hatte die Aufgabe die Preise und den Marktzutritt zu überwachen. Mit dem „Transportation Act“ von 1920 ergab sich dann eine Abwendung von der reinen Monopolregulierung hin zur Wettbewerbsregulierung.
In Deutschland gibt es die nachtraeglich praktizierte Mißbrauchsaufsicht als Ersatz für vorbeugende, regulierende Maßnahmen. Durch die weite Verbreitung oeffentlicher und gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen bedingt, gibt es hier keine Regulierungskommissionen. Ansonsten werden die Regulierungsinstrumente der USA auch in Deutschland und in den anderen europäischen Staaten angewendet. Der Trend zur Entstaatlichung hat in den letzten Jahren in Europa bewirkt, daß oeffentliche Unternehmen, wie Eisenbahn, Telekommunikation, Post, usw. privatisiert wurden. Es stellt sich die Frage, wie das, was staatliche Aufgabe war und bleibt, von den privaten Institutionen weiterhin erfuellt wird.
Iscritti al Forum (13)







